Erfahrung, Ruhe, Empathie, Professionalität, ....

Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung und Betreuung in Ihrem Zuhause, angepasst an Ihre Wünsche und zur Entlastung Ihrer Angehörigen. Zuverlässige und herzliche Betreuungskräfte und Pflegekräfte aus der Euregio Aachen stehen Ihnen zur Seite, um eine sichere und umsorgte Pflege zu gewährleisten. Unsere Alternative zum Alters- oder Pflegeheim ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Pflegesach Leistungen
( §36 SGB XI)

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unglaublich vielfältig, damit sie den individuellen Anforderungen von unterschiedlichen Menschen mit Pflegebedarf und ihren jeweiligen Pflegesituationen gerecht werden.

Wir können Ihnen  einen Überblick über die Pflegeleistungen, deren Höhe und Ihre Ansprüche geben, selbst für Personen, die keine Pflegeversicherung besitzen oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, könnten möglicherweise Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege“ beantragen, um notwendige Pflegeleistungen zu erhalten.

 

Wir aber erbringen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungen für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5).

 Die folgenden Leistungen und Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025:

1. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen. Diese beinhalten:

a) Körperbezogene Pflegemaßnahmen z.B.

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren.
  • An- und Auskleiden: Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung.
  • Unterstützung bei Ausscheidungen: Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung.
  • Mobilisation: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Umlagern im Bett.
  • Nahrungsaufnahme: Hilfe beim Essen und Trinken.

b) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Alltagsbegleitung: Gespräche, Aktivierung, Unterstützung bei Hobbys.
  • Begleitung: Unterstützung bei Arztbesuchen oder Behördengängen.
  • Förderung der Mobilität: Übungen und Unterstützung zur Erhaltung der Beweglichkeit.
  • Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Gedächtnistraining, Orientierungshilfen.

c) Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Einkaufen: Besorgung von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln.
  • Zubereitung von Mahlzeiten: Kochen und Anrichten von Speisen.
  • Reinigung der Wohnung: Sauberhalten der Wohnräume.
  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln der Kleidung.

Monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 €
  • Pflegegrad 3: 1.497 €
  • Pflegegrad 4: 1.859 €
  • Pflegegrad 5: 2.299 €
     

2. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (bis 2024: 125 €). Dieser kann verwendet werden für:

  • Betreuungsangebote: Unterstützung bei der Alltagsbewältigung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe im Haushalt.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: z. B. durch stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen.

Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen verwendet werden.

3. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst.

  • Voraussetzungen: Pflegegrad 2 bis 5; die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben.
  • Leistungsbetrag: Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr (bis 2024: 1.612 €).
  • Zeitraum: Maximal 6 Wochen pro Jahr.
  • Zusatzoption: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können bis zu 843 € auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass maximal 2.528 € jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengeführt.

4. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Bei vorübergehendem Bedarf an stationärer Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege.

  • Voraussetzungen: Pflegegrad 2 bis 5.
  • Leistungsbetrag: Bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr (bis 2024: 1.774 €).
  • Zeitraum: Maximal 8 Wochen pro Jahr.
  • Zusatzoption: Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können bis zu 1.685 € auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass maximal 3.539 € jährlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
 

6. Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld.

Pflegegeldbeträge ab 1. Januar 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 € (bis 2024: 332 €)
  • Pflegegrad 3: 599 € (bis 2024: 573 €)
  • Pflegegrad 4: 800 € (bis 2024: 765 €)
  • Pflegegrad 5: 990 € (bis 2024: 947 €)

 

Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Häusliche Krankenpflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden.

Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V)

Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und umfassen:

  • Medikamentengabe (z. B. richten und verabreichen von Tabletten, Tropfen, Injektionen)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (z. B. Insulin, Thrombosespritzen)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel (auch Versorgung von Dekubitus)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Klasse II)
  • Dekubitusprophylaxe und behandlung
  • Stoma- und Katheterversorgung (z. B. Wechsel von Kathetern)
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Ernährung per Magensonde (PEG)
  • Versorgung bei enteraler und parenteraler Ernährung
  • Versorgung von Portsystemen
  • Einläufe, Klistiere

Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)

Wenn keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundpflege über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Dazu gehören:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Lagerung und Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

  • Wenn eine haushaltsführende Person aufgrund von Krankheit ausfällt, kann eine Haushaltshilfe für:
    • Einkaufen
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Essenszubereitung
      übernommen werden.

Auch die sozialen Lebensgewohnheiten möchten wir unterstützen:

  • Planung des Tagesablaufs
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeberatung

Hinweis:

Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) nach Krankenhausaufenthalt oder sogenannte Krankenhausvermeidungspflege .

Sie bietet gesundheitliche Absicherung an.

Wichtige Merkmale der GKV


Leistungen nach SGB V: Die GKV deckt medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalte und häusliche Krankenpflege ab.
 

GKV & und wir:

Die Krankenhausvermeidungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und fällt unter die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie wird verordnet, wenn eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann und eine Versorgung zu Hause ausreicht.

Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)

Zweck:
🔹 Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts
🔹 Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts
🔹 Sicherstellung der Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt

Voraussetzungen:
✅ Ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege
✅ Patient kann zu Hause angemessen versorgt werden
✅ Keine andere Person im Haushalt kann die Pflege übernehmen

Leistungsinhalte:

  • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen)
  • Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Mobilisation – aber nur im Zusammenhang mit einer Behandlungspflege)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung – wenn notwendig für die Genesung)

Dauer & Genehmigung:

  • Bis zu 4 Wochen pro Erkrankung
  • Verlängerung möglich, wenn medizinisch notwendig
  • Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich

Ziel

Akute medizinische Versorgung und Pflege zu Hause

Dauer

Max. 4 Wochen (Verlängerung möglich)

Anschließend unbegrenzte Pflege je nach Pflegegrad

Zusätzlich..

...erweiterte Dienstleistungen, die nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen oder Pflegekassen übernommen werden. Diese zusätzlichen Angebote können den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen das Leben erheblich erleichtern..

Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen (SGB XI) und medizinischen Leistungen (SGB V) bieten wir zahlreiche Zusatzleistungen an. Diese sind besonders hilfreich für:
✅ Pflegebedürftige mit komplexen Bedürfnissen (z. B. Intensivpflege, Palliativpflege SGB XI, Parkinson, Alzheimer..
✅ Senioren, die noch selbstständig sind, aber Unterstützung im Alltag wünschen.
✅ Angehörige, die entlastet werden möchten.

💡 Tipp: Viele Zusatzleistungen können über: Entlastungsbeträge, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegebudgets finanziert werden. Bei manchen entsteht Eigenleistung und müssen privat gezahlt oder umgewandelt werden.

1. Zusätzliche Pflege- und Betreuungsleistungen

Wir bieten über die regulären Pflegeleistungen hinaus ergänzende Angebote an, die individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind.

a) Erweiterte Betreuungsangebote

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
  • Spaziergänge und Bewegungsförderung
  • Gesellschaft leisten (Vorlesen, Gespräche, Spiele, Musik hören, Gedächtnistraining)
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung (Tagesablauf planen und begleiten)
  • Betreuung für Menschen mit Demenz (z. B. Erinnerungstraining, Sicherheitsmaßnahmen)
  • Nachtbetreuung (z. B. für Demenzpatienten oder Schwerkranke)

b) Individuelle Pflegeleistungen außerhalb der Kassenleistungen

  • Kosmetische Pflege (Fußpflege, Nagelpflege, Haarpflege, Rasur)
  • Erweiterte Mobilitätshilfen (z. B. Treppensteigen, Rollstuhltraining)
  • Individuelle Ernährungsunterstützung (Sondennahrung, spezielle Diäten)

2. Hauswirtschaftliche Versorgung (über die Pflegekasse hinaus)

 Erweiterte hauswirtschaftliche Unterstützung, die über die regulären Leistungen hinausgeht. Dazu gehören:

  • Frühjahrs- oder Grundreinigung der Wohnung
  • Fenster putzen
  • Gartenpflege, kleinere Reparaturen
  • Hilfe bei technischen Geräten (z. B. TV, Telefon, PC, Smart-Home-Systeme für Senioren)
  • Waschen und Bügeln von Kleidung

3. Palliativpflegeversorgung aus SGB XI (Kooperationspartner ist Homecare Aachen) 

4. Medizinische Dienstleistungen auf Wunsch (Privatleistungen)

Wir bieten medizinische Zusatzleistungen an, die nicht mehr, oder nur noch teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, wie z. B.:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen ohne ärztliche Verordnung
  • Vitamin- und Aufbauinfusionen (in Zusammenarbeit mit Ärzten)
  • Erweiterte Wundversorgung über die reguläre Behandlungspflege hinaus
  • Ernährungsberatung und Diätpläne (z. B. bei Diabetes, Mangelernährung)

5. Beratung und Unterstützung für Angehörige

  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger)
  • Pflegekurse für Angehörige (z. B. richtige Lagerung, Dekubitusprophylaxe, Umgang mit Demenz)
  • Unterstützung bei Anträgen & Behördengängen
  • Hilfe bei der Organisation eines Pflegegrads (MDK-Begleitung)
  • Vermittlung von Hilfsmitteln & Wohnraumanpassung (z. B. Treppenlift, Pflegebett, Haltegriffe)

6. Vermittlung von ergänzenden Dienstleistungen

Wir arbeiten mit anderen Dienstleistern zusammen und vermitteln:

  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (auf ärztliche Verordnung oder privat)
  • Friseur- und Fußpflegebesuche zu Hause
  • Fahrdienste für Arztbesuche, Tagespflege oder Freizeitaktivitäten
  • Psychologische Betreuung für Pflegebedürftige & Angehörige

Fazit:

Wir als "Aachener ambulante Pflegedienste Sonnenquelle GmbH" erfüllen sämtliche Anforderungen. Damit stellen wir in unseren Pflegedienst eine umfassende, qualitativ hochwertige und rechtlich abgesicherte Versorgung sicher. Mit einem starken Leistungsangebot, qualifiziertem Personal und etablierten Strukturen sind wir bestens aufgestellt, um sowohl pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörige optimal zu unterstützen.

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