Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung und Betreuung in Ihrem Zuhause, angepasst an Ihre Wünsche und zur Entlastung Ihrer Angehörigen. Zuverlässige und herzliche Betreuungskräfte und Pflegekräfte aus der Euregio Aachen stehen Ihnen zur Seite, um eine sichere und umsorgte Pflege zu gewährleisten. Unsere Alternative zum Alters- oder Pflegeheim ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unglaublich vielfältig, damit sie den individuellen Anforderungen von unterschiedlichen Menschen mit Pflegebedarf und ihren jeweiligen Pflegesituationen gerecht werden.
Wir können Ihnen einen Überblick über die Pflegeleistungen, deren Höhe und Ihre Ansprüche geben, selbst für Personen, die keine Pflegeversicherung besitzen oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, könnten möglicherweise Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beantragen, um notwendige Pflegeleistungen zu erhalten.
Wir aber erbringen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungen für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5).
Die folgenden Leistungen und Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025:
1. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen. Diese beinhalten:
a) Körperbezogene Pflegemaßnahmen z.B.
b) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
c) Hilfen bei der Haushaltsführung
Monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025:
2. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (bis 2024: 125 €). Dieser kann verwendet werden für:
Hinweis: Der Entlastungsbetrag kann nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen verwendet werden.
3. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst.
Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengeführt.
4. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Bei vorübergehendem Bedarf an stationärer Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege.
Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
6. Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld.
Pflegegeldbeträge ab 1. Januar 2025:
Häusliche Krankenpflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden.
Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V)
Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und umfassen:
Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)
Wenn keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundpflege über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Dazu gehören:
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
Auch die sozialen Lebensgewohnheiten möchten wir unterstützen:
Hinweis:
Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) nach Krankenhausaufenthalt oder sogenannte Krankenhausvermeidungspflege .
Sie bietet gesundheitliche Absicherung an.
Wichtige Merkmale der GKV
✅ Leistungen nach SGB V: Die GKV deckt medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalte und häusliche Krankenpflege ab.
GKV & und wir:
Die Krankenhausvermeidungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und fällt unter die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie wird verordnet, wenn eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann und eine Versorgung zu Hause ausreicht.
Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)
Zweck:
🔹 Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts
🔹 Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts
🔹 Sicherstellung der Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
Voraussetzungen:
✅ Ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege
✅ Patient kann zu Hause angemessen versorgt werden
✅ Keine andere Person im Haushalt kann die Pflege übernehmen
Leistungsinhalte:
Dauer & Genehmigung:
Ziel
Akute medizinische Versorgung und Pflege zu Hause
Dauer
Max. 4 Wochen (Verlängerung möglich)
Anschließend unbegrenzte Pflege je nach Pflegegrad
...erweiterte Dienstleistungen, die nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen oder Pflegekassen übernommen werden. Diese zusätzlichen Angebote können den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen das Leben erheblich erleichtern..
Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen (SGB XI) und medizinischen Leistungen (SGB V) bieten wir zahlreiche Zusatzleistungen an. Diese sind besonders hilfreich für:
✅ Pflegebedürftige mit komplexen Bedürfnissen (z. B. Intensivpflege, Palliativpflege SGB XI, Parkinson, Alzheimer..
✅ Senioren, die noch selbstständig sind, aber Unterstützung im Alltag wünschen.
✅ Angehörige, die entlastet werden möchten.
💡 Tipp: Viele Zusatzleistungen können über: Entlastungsbeträge, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegebudgets finanziert werden. Bei manchen entsteht Eigenleistung und müssen privat gezahlt oder umgewandelt werden.
1. Zusätzliche Pflege- und Betreuungsleistungen
Wir bieten über die regulären Pflegeleistungen hinaus ergänzende Angebote an, die individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind.
a) Erweiterte Betreuungsangebote
b) Individuelle Pflegeleistungen außerhalb der Kassenleistungen
2. Hauswirtschaftliche Versorgung (über die Pflegekasse hinaus)
Erweiterte hauswirtschaftliche Unterstützung, die über die regulären Leistungen hinausgeht. Dazu gehören:
3. Palliativpflegeversorgung aus SGB XI (Kooperationspartner ist Homecare Aachen)
4. Medizinische Dienstleistungen auf Wunsch (Privatleistungen)
Wir bieten medizinische Zusatzleistungen an, die nicht mehr, oder nur noch teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, wie z. B.:
5. Beratung und Unterstützung für Angehörige
6. Vermittlung von ergänzenden Dienstleistungen
Wir arbeiten mit anderen Dienstleistern zusammen und vermitteln:
Wir als "Aachener ambulante Pflegedienste Sonnenquelle GmbH" erfüllen sämtliche Anforderungen. Damit stellen wir in unseren Pflegedienst eine umfassende, qualitativ hochwertige und rechtlich abgesicherte Versorgung sicher. Mit einem starken Leistungsangebot, qualifiziertem Personal und etablierten Strukturen sind wir bestens aufgestellt, um sowohl pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörige optimal zu unterstützen.
.
© Aachener ambulante Pflegedienste Sonnenquelle GmbH
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.